Benutzungsordnung

 

1) Das Vereins- und Dorfhaus steht im Prinzip allen Vereinen, Privatpersonen und sonstigen Veranstaltern zur Verfügung.

 

2) Zuständig für die Vermietungen ist die Verwalterin Frau Brigitte Huynen-Clintgens, Tel.: 087/657880, Mitglied des Verwaltungsrates der Haus Harna V.o.G. Walhorn.

Sie kontrolliert nach jeder Vermietung ob die angemieteten Räume und Toiletten sauber und im ordnungsgemäßen Zustand verlassen worden sind. Falls nicht, entscheidet der Verwaltungsrat über die Einbehaltung der Kaution oder einen Teil von ihr (siehe auch Punkte 8 und 13).

 

3) Der Veranstalter ist verpflichtet, eine Reservierungsgebühr in Höhe von 100€ bei Anmietung in Bar oder per Zahlungsanweisung zu entrichten.

Miete und Kaution sind spätestens in Bar oder per Zahlungsanweisung bei Schlüsselübergabe zu entrichten.

 

4) Brandschutz: Der Veranstalter ist verpflichtet, darauf zu achten, dass das Rauchverbot im ganzen Gebäude eingehalten wird. Der Einsatz von Geräten, die Rauch oder Nebel erzeugen ist strikt untersagt. Da die Rauchmelder direkt mit der Feuerwehrleitstelle verbunden sind, verursacht jegliche Rauchmeldung einen Feuerwehreinsatz. Die Kosten hierfür sind vom Veranstalter zu tragen.

 

5) Der Veranstalter ist verpflichtet, die Jugendbestimmungen und die gesetzlichen Hygienebestimmungen einzuhalten.

 

6) Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Notausgänge bei Veranstaltungen ordnungsgemäß freigehalten werden.

 

7) Schäden, die während der Mietdauer für eine Veranstaltung im/am Vereins- und Dorfhaus entstehen, werden auf Kosten des Veranstalters im Auftrag der Haus Harna V.o.G. behoben.

 

8) Für zerbrochene Gläser, Geschirrteile oder sonstige beschädigte mobile und fixierte Ausstattungsgegenstände ist vom Veranstalter Kostenersatz zu leisten. Übersteigen die Kosten die Höhe der Kaution (Punkt 2), ist darüber hinaus vom Veranstalter Schadenersatz zu leisten.

 

9) Für Jugendveranstaltungen muss vom Veranstalter ein anerkannter Sicherheitsdienst engagiert werden. Zu Jugendveranstaltungen sind solche Veranstaltungen zu zählen, bei denen sowohl Alkohol ausgeschenkt wird, die Teilnehmer hauptsächlich aus unter 30-Jährigen bestehen und der rein private Charakter nicht mehr erkennbar ist. Im Zweifelsfall entscheidet der Bürgermeister ob es sich um eine Veranstaltung handelt, bei der ein Sicherheitsdienst verpflichtend ist.

 

10) Bei Jugendveranstaltungen ist es notwendig, dass der Veranstalter den Nachweis einer Haftpflichtversicherung vorlegt.

 

11) Eventuell verwendete Tischdecken dürfen nur mit Klebestreifen, der rückstandslos wieder entfernt werden kann, an den Tischen befestigt werden.

 

12) Im gesamten Gebäude dürfen an den Wänden keine Nägel, Schrauben, Heftzwecke oder sonstige Dinge angebracht werden, die nach der Entfernung Spuren hinterlassen. An den Deckenlampen dürfen keine Gegenstände wie Lautsprecherboxen aufgehängt werden.

 

13) Der Veranstalter ist verpflichtet, die angemieteten Räume einschließlich der sanitären Anlagen und Außenanlagen nach der Veranstaltung zu reinigen und der Haus Harna V.o.G. in einwandfreiem Zustand wieder zu übergeben (siehe auch Punkt 2). Die gesäuberten Tische und Stühle müssen auf die vorgesehenen Stapelwagen gelegt werden.

 

14) Der Veranstalter ist verpflichtet, Toilettenpapier, Seife, Handtücher und bei eigener Endreinigung die notwendigen Putzmaterialien mitzubringen.

 

15) Für die Müllentsorgung ist der Veranstalter verantwortlich.

 

16) Innerhalb und außerhalb der Gebäude wird um Rücksichtnahme auf die Anwohner gebeten. Dies gilt insbesondere auch für die Lautstärke von Musik und Beschallung.

Außentüren und Fenster sind geschlossen zu halten. Dies gilt insbesondere für die Zeiten der Nachtruhe zwischen 22h und 8h sowie an Sonn- und Feiertagen.

 

17) Alle Getränke wie Cola, Wasser, Limonade und Bier müssen über unseren Vertragspartner die Getränkefirma J.-M. Grooten in Herbesthal eingekauft werden. Die Bestellung bei der Firma Grooten muss 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgen; ansonsten berechnet die Firma zusätzliche Transportkosten. Werden diese Getränke nicht bei der Firma Grooten bestellt, werden 100€ der Kaution einbehalten.

Für sonstige Getränke wie Sekt, Wein und Spirituosen besteht keine Bindung an diesen Lieferanten.

 

18) Ab sofort stehen 10 runde Tische zur Verfügung, die zusammen mit weißen Tischdecken zum Preis von 25€ pro Stück angemietet werden können. Dieser Preis beinhaltet die Reinigung der Tischdecken, die ausschließlich durch die Verwalterin beauftragt wird.

Benutzungsungsordnung für Haus Harna 07-
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